Effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren ein. Bei einer frühzeitigen Beauftragung kann ich für Sie Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen und im weiteren Verlauf häufig noch eine Einstellung erwirken, ohne dass es zu Anklage und Hauptverhandlung kommen muss.

Haben Sie bereits eine Anklageschrift erhalten, wird eine tragfähige Verteidigungsstrategie mit Ihnen erarbeitet. Häufig ist es von entscheidender Bedeutung, ob eine Einlassung zu den Anklagevorwürfen durch mich abgegeben wird, oder ob zu den Anklagevorwürfen geschwiegen wird.

In der Hauptverhandlung bestehen Einwirkungsmöglichkeiten durch Stellung von Beweisanträgen, die z. B. zum Ziel haben können, weitere Entlastungszeugen zu vernehmen oder Sachverständigengutachten einzuholen. Auch gehört zu einer Verteidigung in der Hauptverhandlung, positive Aspekte für die Strafzumessung herauszuarbeiten, um einen möglichst geringen Strafrahmen zu erreichen.

Sollte es nach Durchführung der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung kommen, so übernehme ich auch Ihre Verteidigung im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision).

Ich vertrete Sie

in sämtlichen Gebieten des Strafrechtes, insbesondere in

  • Betäubungsmittelstrafsachen,
  • Wirtschaftsstrafsachen,
  • Jugendstrafsachen,
  • Körperverletzung und Tötungsdelikten
  • Sexualstrafsachen,
  • und Verkehrsstrafsachen.

Auch berate

und vertrete ich Sie in

  • Bußgeldverfahren (auch schon vor Erhalt eines Bußgeldbescheides nach Erhalt eines Anhörungsbogens),
  • bei Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen, mit dem Ziel, ein drohendes Fahrverbot zu verhindern.

Speziell die Verteidigung von Jugendlichen

Speziell die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden bieten der Verteidigung verschiedene Einwirkungsmöglichkeiten. Anwendung findet hier das Jugendgerichtsgesetz, das von dem Erziehungsgedanken geprägt ist. Dieses Gesetz beinhaltet viele Möglichkeiten um individuell auf eine Jugendverfehlung zu reagieren.

Eine Verteidigung in Strafvollstreckungssachen setzt nach einem rechtskräftigen Strafurteil ein und hat häufig zum Ziel, einen Strafaufschub oder eine vorzeitige Haftentlassung zu erreichen.

Ich vertrete Sie auch,

wenn sie Opfer einer Straftat geworden sein sollten im Wege der Nebenklage. Mit Hilfe der Akteneinsicht, die ich für Sie nehmen kann, können Ansprüche gegen den Täter verfolgt werden.

Sie können mich ebenso bei Durchsuchungen

oder drohenden Haftbefehlen kurzfristig über die Notruf-Handynummer mandatieren. Generell kommt für den Mandanten eine Hausdurchsuchung oder ein Haftbefehl sehr überraschend. Dennoch können die hierbei auftretenden Probleme im Vorfeld soweit wie möglich erörtert werden, damit, falls es zu einer Hausdurchsuchung oder zu einem Haftbefehl kommt, von Ihnen keine unüberlegten Handlungen unternommen werden.

In kostenrechtlicher Hinsicht

ist in Verkehrsstrafsachen eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig. In geeigneten Fällen kann die Beiordnung als Pflichtverteidiger bei dem entsprechenden Gericht beantragt werden. Bei umfangreichen Mandaten mit zeitaufwendiger Akteneinsicht vereinbare ich üblicherweise eine angemessene Honorarvereinbarung, im übrigen erfolgt eine Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

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