Rechtsanwalt Tobias Hahn,
1973 in Korbach (Hessen) geboren, studierte von 1993 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Philipps - Universität Marburg an der Lahn. Danach folgte die Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Marburg. Besonderer Schwerpunkt im Rahmen der Ausbildung war die Absolvierung der Wahlstage in einer auf Strafverteidigungen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Gießen.
Nach erfolgreichem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 2002 ab November 2002 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Rechtsanwalt Hahn ist vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland, in Strafsachen auch am Bundesgerichtshof.
Von Beginn seiner Tätigkeit an erfolgte eine zunehmende Spezialisierung in den Bereichen des Strafrechts und Verkehrsrechts. Seit 2006 berät Rechtsanwalt Hahn als Vertrauensanwalt des ACE (AutomobilClubEuropa) seine Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Fragen.
Im Mai 2008 verlieh die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken Rechtsanwalt Hahn als erstem Rechtsanwalt in Speyer den Titel Fachanwalt für Strafrecht, im Jahr 2015 kam noch der Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu.
Rechtsanwalt Hahn ist Mitglied in der Rheinland- Pfälzischen Strafverteidigervereinigung sowie in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein.